Lizenz: BZF, AZF (Sprechfunk)
| Für Flüge nach Sichtflugregeln: BZF I (deutsch und englisch), BZF II (deutsch) Sicherlich hat jeder bei einem Mitflug oder in Film und Fernsehen schon mitbekommen, dass im Flugfunk nicht nur bestimmte Regeln eingehalten werden müssen, sondern dass es auch eigene Redewendungen gibt, die natürlich von den anderen Piloten verstanden werden müssen. Sie müssen später auch in der Lage sein, bei kontrollierten Flugplätzen den An- weisungen der Fluglotsen zu folgen. | |
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| Deshalb gehört zur Ausbildung zum Privat-Piloten auch der Erwerb eines Sprechfunkzeugnisses. Wer nur in die Fliegerei hineinschnuppern möchte oder etwas mehr Verständnis für die Tätigkeit seines fliegenden Partners gewinnen möchte, kann an diesem Lehrgang auch ohne weitere Verpflichtung teilnehmen. Der Lehrgang ist so aufgebaut, dass auch Nicht-Flieger die behördliche Prüfung bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) bestehen. Für Flüge nach Sichtflugregeln ist das beschränkte Zeugnis für den Flugfunkdienst (BZF) erforderlich. In Deutschland wird der Sprechfunk grundsätzlich in deutscher Sprache durchgeführt (BZF II). Wer allerdings über die Landesgrenzen hinaus will, benötigt das BZF I, das eine ergänzende Prüfung in englischer Sprache erfordert. Unsere Lehrgänge sind so aufgebaut, dass Sie die notwendigen Einblicke in die Ausrüstung eines Flugzeuges und die Fliegerei erhalten, sowie die verschiedenen Sprechgruppen praktisch und korrekt in deutscher und englischer Sprache lernen. Wann der nächste BZF-Lehrgang stattfindet erfahren Sie unter » Termine | |
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